Liebe Gäste,

anbei möchten wir Sie über unsere Bedingungen bei Stornierung und Aufenthaltsabbruch informieren:

Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Stornierung
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Gleichwohl sind wir selbstverständlich als  Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Anmerkungen:
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs
der Erklärung bei dem Vermieter.


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